Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Allgemeines
Hiervon abweichende Bezugsvorschriften unserer Abnehmer verpflichten uns nur, wenn wir sie ausdrücklich als verbindlich anerkannt haben. Anders lautenden Bezugsvorschriften unserer Abnehmer wird schon jetzt widersprochen. Mit Durchführung der Lieferung erkennt unser Abnehmer nochmals unsere Lieferungsbedingungen als allein verbindlich an.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote erfolgen stets, soweit sie nicht befristet sind, freibleibend. Aufträge bedürfen zur Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung, deren Inhalt für das Vertragsverhältnis maßgebend ist. Die schriftliche Auftragsbestätigung ist noch rechtzeitig, wenn sie mit Rechnungsstellung erfolgt. Telefonische und mündliche Vereinbarungen sowie Absprachen mit unseren Vertretern erlangen erst dann Rechtsgültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
3. Preise
Unsere Preise verstehen sich in EURO ab Lieferwerk ohne Mehrwertsteuer. Es bleibt vorbehalten, im Falle der Erhöhung der Gestehungskosten die Tagespreise zum Zeitpunkt der Lieferung in Rechnung zu stellen. Spezialverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Für Kleinbestellungen unter 25 EURO Nettowarenwert erheben wir eine Kostenpauschale von 10 EURO.
4. Lieferung
Alle Sendungen reisen auf Rechnung und Gefahr des Abnehmers, unabhängig vom Ort der Versendung. Soweit individuell nicht anders vereinbart ist, sind unsere Lieferzeitangaben unverbindlich. Abrufaufträge und Liefereinteilungen bedürfen in jedem Falle individueller schriftlicher Lieferzeitvereinbarungen. Ereignisse höherer Gewalt sowie Umstände, die wir nicht zu vertreten haben und die eine termingemäße Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen, berechtigen uns, unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Abnehmers vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben. Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbständige Geschäfte. Schadensersatz wegen Verzug oder Nichtleistung sind, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt wird, ausgeschlossen. Eine Haftung besteht jedoch nur, wenn der Abnehmer mit uns eine angemessene, mindestens 4wöchige Nachfrist vereinbart hat und diese abgelaufen ist. Unberührt bleibt ein gesetzliches Rücktrittsrecht des Abnehmers, wenn die vorstehende Nachfrist gesetzt ist und sofern die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind. Die zu liefernden Mengen können bis zu 10% über- oder unterschritten werden. Bei Abnahme von Kleinaufträgen behalten wir uns die Berechnung einer Mindestmenge vor. Bei Abrufaufträgen sind wir berechtigt, das Material für den Auftrag zu beschaffen und die gesamte Bestellung sofort herzustellen und zuzurichten. Etwaige Änderungswünsche des Abnehmers können demnach nach Erteilung des Auftrages nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart wurde. Die Anmeldung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gem. §807 ZPO, sonstige eintretende Zahlungsschwierigkeiten oder das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Abnehmers berechtigen uns, Lieferungen sofort einzustellen und die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern. Offene Forderungen werden zur sofortigen Zahlung fällig.
5. Warenrückgabe
Laut Bestellung ordnungsgemäß gelieferte Ware wird grundsätzlich nicht zurückgenommen. Ausnahmen bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Rücksendungen haben franco zu erfolgen. Gutschrift erfolgt nach Eingang der Ware unter Abzug von mindestens 10% des Warenwertes für Prüfung und Wiedereinlagerung. Voraussetzung für die Gutschriftserteilung ist, dass sich die Ware in einem einwandfreien, verkaufsfähigen Zustand befindet.
6. Eigentumsvorbehalt/Sicherung
Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen, auch der bedingt und künftig entstehenden, Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung und bis zur Einlösung der dafür hergegebenen Wechsel und Schecks unser Eigentum mit dem Recht der Aussonderung oder Ersatzaussonderung. Die Waren sind vom Abnehmer gegen Feuer und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditfähigkeit des Abnehmers herabmindern, so sind wir ohne weiteres berechtigt, die sofortige Bezahlung oder sicherheitshalber die Herausgabe der gelieferten Ware, ferner für noch zu liefernde Ware, nach unserem Ermessen Vorauszahlung oder Sicherstellung zu verlangen. Der Abnehmer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verarbeiten. Das im Absatz 1 vorbehaltene Eigentum an den Waren erlischt jedoch nicht durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung; vielmehr sind sich die Vertragsteile darüber einig, dass wir hinsichtlich der durch Umbildung geschaffenen neuen Sachen Eigentümer bzw. Miteigentümer im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zur neuen einheitlichen Sache werden und dass der Abnehmer die neue einheitliche Sache hinsichtlich unseres Miteigentumanteils für uns unentgeltlich verwahrt. Der Abnehmer darf, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, die Vorbehaltsware oder die aus diesen hergestellten Sachen weder zur Sicherheit übereignen noch verpfänden. Werden die vorgenannten Gegenstände beim Abnehmer gepfändet oder beschlagnahmt, so hat uns der Abnehmer sofort schriftlich zu benachrichtigen. Der Abnehmer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder die daraus hergestellten Sachen im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern. Die durch Veräußerung erlangten Forderungen (Abs. 1 Satz 1) gegen seine Kunden tritt uns der Abnehmer schon jetzt zur Sicherung bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen gem. Abs. 1 S. 1 gegen den Kunden ab, und zwar in Höhe des Rechnungswertes unserer in den veräußerten Gegenständen enthaltene Vorbehaltsware. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wenn die Sicherung aus dem einfachen, erweiterten und verlängerten Eigentumsvorbehalt unserer zu sichernden Forderungen um 20% übersteigt, werden mir im Einzelfall voll bezahlte Lieferungen nach unserer Wahl aus der Sicherung freigeben.
7. Zahlungen
Unsere Rechnungen sind zahlbar:
Sofort rein netto ohne Abzug. Wechsel, Schecks oder sonstige Zahlungsversprechungen gelten erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung im Sinne dieser Bedingungen. Zur Abnahme von Wechseln sind wir jedoch nicht verpflichtet. Vorstehender Kassakonto wird nur unter der Voraussetzung gewährt, dass sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen restlos erfüllt sind.
Bei Zielüberschreitung behalten mir uns die Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von mindestens 2% p. a. über dem jeweiligen Bundesbank-Lombardsatz vor. Zur Aufrechnung oder Einbehaltung von Zahlungen ist der Abnehmer nur berechtigt, wenn seine Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Abzüge, die nicht ausdrücklich vereinbart sind, werden nicht anerkannt.
8. Gewährleistung und Haftung
a) Beanstandungen wegen mangelhafter oder unvollständiger Lieferung sind bei offenen Mängeln unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, jedenfalls aber vor dem Einbau, der Weiterverarbeitung oder Weiterveräußerung, unter genauer Beschreibung der Mängel geltend zu machen. Beanstandungen wegen versteckter Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, unter genauer Beschreibung der Mängel geltend zu machen.
b) Für unsere Lieferungen und Leistungen übernehmen wir nur gem. den nachfolgenden Bestimmungen Gewähr:
aa) für nicht unerhebliche Mängel kommen wir nach unserer Wahl durch Nachbesserung, durch Ersatzlieferung oder durch Gutschrift auf, wobei wir in jedem Falle über die beanstandete Ware nach unserem Ermessen frei verfügen können. Ein Recht des Abnehmens auf Rückgängigmachung des Vertrages oder auf Herabsetzung des Kaufpreises ist nur gegeben, wenn Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht erfolgen kann, oder wenn ein Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung eintritt. Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften kann der Abnehmer Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jeglicher Art, sind, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen, ausgeschlossen.
bb)Unsere Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand zum Verwendungszweck usw. (z.B. Maße, Gewichte, Härte, Gebrauchswerte) stellen lediglich Beschreibungen bzw. Kennzeichnungen und keine zugesicherten Eigenschaften dar; sie sind Richtwerte; branchenübliche Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Eigenschaften gelten nur in soweit als zugesichert, wenn sie unseren, vom Abnehmer für den speziellen Einsatzzweck erprobten und hierfür freigegebenen Bemusterungen sprechen. Unerhebliche Abweichungen von Mustern oder von früheren Lieferungen oder von sonstigen Angaben begründen, soweit sie die vertraglich vorausgesetzten Funktionsfähigkeit nicht wesentlich beeinträchtigen, keine Gewährleistungsansprüche.
cc) Ein von uns zu vertretener Mangel liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor:
– anderer Verwendung des Liefergegenstandes als vertraglich vorgesehen;
– natürlicher Verschleiß;
– unsachgemäße Behandlung durch den Besteller oder durch Dritte, z. B. falsche oder zu lange Lagerung,
-nicht fachgerechter Einsatz oder Einbau etc.,
– Verwendung unsachgemäßer Fremdmittel,
z. B. falsche Dichtmedien, falsche Schmiermittel, falsche Klebstoffe etc.
dd)Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten in jedem Fall die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten sowie die gesetzlichen Verjährungsfristen.
c) Unabhängig von der Regelung unter 8 b) sind Schadensersatzansprüche aller Art und gleich aus welchem Rechtsgrund, auch aus Verschulden bei Vertragsabschluss, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung (§§ 823 ff BGB) gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Betriebsangehörigen, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Diese Haftungsregelung gilt auch für unsere Beratung in Wort und Schrift und durch Versuche oder in sonstige Weise; der Abnehmer ist ins besondere nicht davon befreit, selbst die Eignung für die beabsichtigten Verwendungszwecke zu prüfen.
9. Änderung
Jede Änderung dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bedarf zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Werden diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen durch schriftliche Vereinbarungen teilweise abgeändert, bleiben dennoch die übrigen Vereinbarungen wirksam.
10. Unsere Rechnungen werden durch EDV erstellt (§ 26 Bundesdatenschutzgesetz).
11. Auslandslieferungen
Unsere Lieferungen in das Ausland liegen darüber hinaus die jeweils gültigen Regeln für die Auslegung handelsüblicher Vertragsformeln (INCOTERMS) zu Grunde.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sonstige Vereinbarungen
Erfüllungsort ist Sitz der Gesellschaft. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen, aus den Lieferungen, ist Sitz der Gesellschaft. Dieser Gerichtsstand gilt ebenfalls für Streitigkeiten über Entstehung und Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses. Ohne Rücksicht auf den Streitwert steht uns das Recht zu, beim für uns zuständigen Amts- oder Landgericht zu klagen; nach unserer Wahl auch bei den für den Sitz des Abnehmer zuständigen Gerichten. Es gilt ausschließlich das deutsche Recht unter Ausschluss der EINHEITLICHEN KAUFGESETZE.